Das Infektionsschutzgesetz und der Individualsport

Hier noch mal die Durchsage von Innenminister Wöller (21.3.) zum Thema Sport: “Die Sachsen dürfen weiterhin Sport im Freien treiben und Spazieren gehen. Allerdings müssen sie sich hierbei nur im Kreis ihrer Angehörigen oder allein bewegen. Dabei dürfen allerdings keine Gruppen größer als fünf Personen entstehen. Zudem soll sich die Tätigkeit auf den eigenen “Wohnbereich” beschränken. Innenminister Wöller erklärte dazu, dass man sich nicht in eine andere Kommune oder in einen anderen Landkreis begeben dürfe, um dort Sport zu treiben. Am Wohnort gebe es keine Einschränkungen.”